Wir freuen uns, den nach EU-Recht jetzt möglichen Wechsel zur Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken bekanntgeben zu können. Das bedeutet, dass die in der Vergangenheit von manchen Kostenträgern und der Beihilfe verweigerte Erstattung der Mehrwertsteuer nun der Vergangenheit angehört. Da die Rechnungsstellung der Viktoria Klinik Bochum immer auf der Basis des allgemein gültigen DRG-Fallpauschalen-Systems und des gültigen Landesbasis-Fallwertes erfolgt, sollten in der Zukunft Erstattungsprobleme durch Versicherungen und den Beihilfestellen ausgeschlossen sein.
Durch diese erfreuliche Änderung der staatlichen Vorgaben der Rechnungsstellung sollten Ängste unserer Patienten hinsichtlich einer eventuell nicht vollständigen Kostenübernahme der Behandlung durch die Kostenträger zukünftig unbegründet und ausgeschlossen sein.